Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Generative III GmbH

Für Firmenkunden

Sofern im Angebot selbst nicht anderes vereinbart gelten folgende Allgemeinen

Geschäftsbedingungen der Generative III GmbH:

1.    Geltung, Vertragsabschluss

1.1   Die Generative  III GmbH (im Folgenden „Generative III GmbH“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Generative III GmbH und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehung mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B.

1.2   Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Generative III GmbH schriftlich bestätigt werden.

1.3   Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Generative III GmbH ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Generative III GmbH bedarf es nicht.

1.4   Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.

1.5   Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.6   Die Angebote der Generative III GmbH sind freibleibend und unverbindlich.

1.7   Sofern nicht anders vereinbart, gilt: Zusatzvereinbarungen / Beauftragung bedürfen der Schriftform. Auch der Verzicht auf das Schriftformerfordernis bedarf der Schriftform

2.    Social Media Kanäle

Die Generative III GmbH weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. Facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der Generative III GmbH nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Generative III GmbH arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-) bestimmen. Die Generative III GmbH beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social Media Kanälen“ einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann die Generative III GmbH aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.

3.    Konzept- und Ideenschutz

Hat der potentielle Kunde die Generative III GmbH vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Generative III GmbH dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:

3.1   Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Generative III GmbH treten der potentielle Kunde und die Generative III GmbH in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde. 

3.2   Der potentielle Kunde anerkennt, dass die Generative III GmbH bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.

3.3   Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Generative III GmbH ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.

3.4   Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.

3.5   Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der Generative III GmbH im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.

3.6   Sofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der Generative III GmbH Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies der Generative III GmbH binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.

3.7   Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die Generative III GmbH dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass die Generative III GmbH dabei verdienstlich wurde.   

3.8   Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der Generative III GmbH ein.

4.   Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1   Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Vertrag mit der Generative III GmbH oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Generative III GmbH, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Generative III GmbH. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Generative  III GmbH.

4.2   Alle Leistungen der Generative III GmbH (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen fünf Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt.

4.3   In diesem Angebot sind Mehraufwände von 20% inkludiert; darüber hinausgehende vom Kunden verursachte Aufwände werden nach Freigabe gesondert verrechnet

4.4   Der Kunde wird der Generative III GmbH zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Generative  III GmbH wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

4.5   Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Generative III GmbH haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden - nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Generative III GmbH wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Generative III GmbH schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Generative III GmbH bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Generative III GmbH hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

4.6   Vorschläge und Weisungen des Kunden sowie dessen sonstige Mitarbeit bei der Herstellung von Grafiken, Videos sowie anderen Produkten seitens der AN, berechtigen nicht zu Honorarabschlägen.

4.7   Für die Generative III GmbH besteht bei der Herstellung der Grafiken und sofern nichts anderes vereinbart bei den zu erstellenden Videos (inkludiert auch die musikalische Untermalung) sowie Layoutprodukten künstlerische Gestaltungsfreiheit.

4.8 Auf Kundenwunsch werden nach abgegoltener Leistungspauschale Audio- und Musikdateien aus einer externen Musikbibliothek bezogen. Hier wird lediglich die grundsätzliche Lizenz zur Musiknutzung erworben. Sollten Endprodukte, die ein solches Musikmaterial enthalten, in einem von der AKM oder andern Verwertungsgesellschaften verwalteten Raum genutzt werden müssen die jeweiligen Lizenzgebühren seitens des Kunden an die jeweiligen Stellen abgeführt werden. Die Generative III GmbH übernimmt keinerlei Haftung bei nicht Einhaltung der gegebenen Anforderungen gegenüber den Verwaltungsgesellschaften.

5.    Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

5.1   Die Generative III GmbH ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

5.2   Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Die Generative III GmbH wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

5.3   In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung der Generative III GmbH Vertrages aus wichtigem Grund.

6.    Termine

6.1   Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Generative III GmbH schriftlich zu bestätigen.

6.2   Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Generative III GmbH aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse z.B. behördliche Quarantäneverfügungen , ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Generative III GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

6.3   Befindet sich die Generative III GmbH in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Generative III GmbH schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

6.4   Als Lieferfrist gelten allgemein 10 Werktage ab dem Zeitpunkt der Lieferung von benötigten Materialien (CI’s, etc.) an assets@generative3.at. Sollte der Auftrag auch ohne fremde Materialien möglich seien, gelten 10 Werktage ab Drehende bzw. bei Layoutprodukten ab Angebotsunterzeichnung.

7.    Vorzeitige Auflösung

7.1   Die Generative III GmbH ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

a)    die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;

b)    der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.

c)     berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Generative III GmbH weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Generative  III GmbH eine taugliche Sicherheit leistet;

7.2   Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Generative III GmbH fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

7.3   Sofern in einem anderen Vertragswerk nichts Anderes schriftlich vereinbart, kann dieser Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen unter Verwendung der Schriftform aufgelöst werden. Sollte der Vertrag seitens der Generative III GmbH einseitig vorzeitig aufgelöst werden, sind vom Kunden die bis dato erbrachte Leistung ohne Abzüge zu begleichen. Sollte der Kunde den Vertrag einseitig vorzeitig auflösen, sind von der jeweiligen Parte 100% der Auftragssume ohne abzüge zu begleichen.

8.    Honorar & Reisespesen

8.1   Generell gilt sofern nichts anderes vereinbart ist, dass der Stundensatz der Generative III GmbH 150€ netto pro Arbeitsstunde beträgt. Verrechnet werden diese Arbeitsstunden im 15 Minutentakt.

8.2   Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Generative III GmbH für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Generative III GmbH ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen mit einem (jährlichen) Budget von € 10.000., oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken ist die Generative III GmbH berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen. Der Betrag einer Zwischenabrechnung beträgt mindestens 10% vom Gesamtauftragsvolumen. Sollte im gegebenen Fall eine Stundenrechnung außerhalb von Pauschalen vereinbart sein, vereinbaren die Parteien, dass nach 100h Auftragsvolumen eine Zwischenrechnung seitens der AG zu entrichten ist. Das Zahlungsziel für die Anzahlung und/oder andere Rechnungen beträgt 10 Werktage ab Rechnungslegung.

8.3   Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die Generative III GmbH für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.

8.4   Alle Leistungen der Generative III GmbH, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Generative III GmbH erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

8.5   Kostenvoranschläge der Generative III GmbH sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Generative III GmbH schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird die Generative III GmbH den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.

8.6   Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung der Generative III GmbH - unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese - einseitig ändert oder abbricht, hat er der Generative III GmbH die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der Generative III GmbH begründet ist, hat der Kunde der Generative III GmbH darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar (Provision) zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiters ist die Generative III GmbH bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern der Generative III GmbH, schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Generative III GmbH zurückzustellen.

8.7   Pro angefahrenen Kilometer, sind 0,55€ netto seitens des Kunden zu entrichten. Sofern vorhanden wird vereinbart, dass zusätzlich zu den 0,55€ netto pro Kilometer, 0,10€ netto pro Mitfahrer seitens des Kunden zu entrichten sind. Jede Anfahrtsstunde wird sofern nichts anderes vereinbart mit 50% des vereinbarten Stundenlohns netto pro Person dem Kunden in Rechnung gestellt.

8.8   Sollte die Beauftragung seitens des Kunden nach 2200 in der Nacht stattfinden, und oder die Rückfahrt nach Linz über 2h (nach 22:00) Fahrtzeit vom Auftragsort entfernt liegen, so verpflichtet sich der Kunde für eine angemessene Unterkunft bis 150 € zu bezahlen, wobei die Buchung der Unterkunft seitens der Generative 3 OG vorgenommen wird, oder eine angemessene Unterkunft (mind. 4 Sterne) zur Verfügung zu stellen.

9.    Zahlung, Eigentumsvorbehalt

9.1   Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Generative III GmbH gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Generative III GmbH.

9.2   Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Generative III GmbH die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

9.3   Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Generative III GmbH sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

9.4   Weiters ist die Generative III GmbH nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

9.5   Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Generative III GmbH für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

9.6   Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Generative III GmbH aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Generative III GmbH schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

10.   Eigentumsrecht und Urheberrecht

10.1 Alle Leistungen der Generative III GmbH, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Generative III GmbH und können von der Generative III GmbH jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Generative III GmbH setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Generative III GmbH dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Generative III GmbH, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

10.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Generative III GmbH, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Generative III GmbH und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig.

10.3 Für die Nutzung von Leistungen der Generative III GmbH, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung der Generative III GmbH erforderlich. Dafür steht der Generative III GmbH und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

10.4 Für die Nutzung von Leistungen der Generative III GmbH bzw. von Werbemitteln, für die die Generative III GmbH konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Generative III GmbH Vertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung der Generative III GmbH notwendig.

10.5 Für Nutzungen gemäß Abs 4. steht der Generative III GmbH im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Generative III GmbH Vergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Generative III GmbH Vergütung mehr zu zahlen.

10.6 Der Kunde haftet der Generative III GmbH  für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.

11.   Kennzeichnung

11.1 Die Generative 3 OG ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Generative 3 OG und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

11.2 Die Generative 3 OG ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

12.   Gewährleistung

12.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Generative III  GmbH verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen. Das Produkt gilt von dem Kunden als angenommen, wenn dieser die in Rechnung gestellte Summe bezahlt hat.

12.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Generative III GmbH zu. Die Generative III GmbH wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Generative III GmbH alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Generative III GmbH ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Generative III GmbH mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.

12.3 Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Generative  III GmbH ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Die Generative III GmbH haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

12.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber der Generative III GmbH gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.

12.5 Im Preis laut Angebot sind 2 Feedbackschleifen (eine Feedbackschleife entspricht einer max. Arbeitszeit von 4 Arbeitsstunden) pro Auftrag enthalten, diese können, müssen aber nicht in Anspruch genommen werden. Als Feedbackschleife gilt jegliche Beauftragung zur Änderung des gelieferten Drafts (Wir empfehlen eine gesammelte Mail mit Änderungswünschen, um zusätzliche Kosten seitens der AG zu vermeiden). Sobald ein Konzept vereinbart ist, darf das grundlegende Konzept des Produktes nicht grundlegend oder gänzlich verändert werden. Jede weitere Feedbackschleife wird mit dem vereinbarten Stundensatz verrechnet, im Falle eines nicht konkret vereinbarten Stundensatz (verweis auf Punkt 8.1) beträgt dieser 150€ netto.

12.6 Sollte sich die AG für eines unserer Homepageprodukte entschieden haben, sind alle Kosten für Homepage inklusive Hosting & Domainkosten für 1 Jahr im Angebotspreis inkludiert.

13.   Haftung und Produkthaftung

13.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Generative III GmbH und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Generative III GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.

13.2 Jegliche Haftung der Generative III GmbH für Ansprüche, die auf Grund der von der Generative III GmbH erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Generative III GmbH ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Generative III GmbH nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Generative III GmbH diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

13.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Generative III GmbH. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

13.4 Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass jegliches für die Produktion notwendige Equipment in einer dafür vorgesehenen Umgebung eingesetzt werden kann. Angefallene Kosten durch fahrlässige Beschädigung bzw. Diebstahl durch Dritte oder den Kunden sind von dem Kunden vollständig zu ersetzen. Der Kunde haftet für die Sicherheit des Produktionsteams und des eingebrachten Equipments während der Leistungserbringung einschließlich des Aufenthaltes am Veranstaltungsort oder anderen Örtlichkeiten mit Bezug zum Vertragsgegenstand. Die angefallen Kosten werden von der Generative III GmbH in Rechnung gestellt. Die Berechnungsgrundlage für Materialschäden ergibt sich aus dem Zeitwert des beschädigten Equipments.

14.  Datenschutz

Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.

15.   Datenaufbewahrung von Medieninhalten

15.1 Seitens der Generative III GmbH werden sämtliche Rohdaten von Mediendateien grundsätzlich 30 Tage nach Rechnungsdatum gespeichert (dies gilt für alle Produkte seitens der Generative III GmbH)

Sollte es seitens des Kunden erwünscht sein, können die von der Generative III GmbH verwendeten und erstellten Rohdaten sowie sämtliche produzierte Inhalte für 20 € pro angefangenen 1000 Gigabye/ Monat gespeichert und gesichert werden.

Das Endprodukt seitens der Generative III GmbH wird für 6 Monate gespeichert und gesichert. Sollte eine weitere Aufbewahrung erwünscht sein, ist eine weitere Aufbewahrung mit der AN abzuklären.

16.   Anzuwendendes Recht

16.1 Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Generative III GmbH und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

17.   Erfüllungsort und Gerichtsstand

17.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Generative III GmbH. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Generative III GmbH die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.

17.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Generative III GmbH und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Generative III GmbH sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Generative III GmbH berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

17.3  Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

Falls der Kunde in einem Geschäftsfall als Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes anzusehen ist, gelten obige Bedingungen unter folgenden Abänderungen:

–Das Erfordernis der Schriftform gilt nur für alle vom Kunden an uns gerichteten Erklärungen; solche gelten erst ab Schriftlichkeit als abgegeben.

– Die Einschränkung der Aufrechnungsmöglichkeit entfällt.

– Hinsichtlich Reklamation und Gewährleistung gilt Konsumenten gegenüber die gesetzliche Regelung.

– Gegenüber Konsumenten sind Preisanbote verbindlich, bei Zahlungsverzug werden 4% Zinsen per anno verrechnet.

– Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung nicht in den für unsere geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen oder auf Messeständen abgegeben, so kann er binnen 14 Tagen  nach Zustandekommen des Vertrages schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Es genügt dafür, wenn der Verbraucher ein Schriftstück, das seine Vertragserklärung oder die des Unternehmers erklärt, dem Unternehmer oder dessen Beauftragten, der in den Vertragsverhandlungen mitgewirkt hat, mit dem Vermerk zurückstellt, der erkennen lässt, dass der Verbraucher das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung des Vertrages ablehnt. Es genügt, wenn diese Erklärung innerhalb des oben genannten Zeitraumes abgesandt wird.

- Das Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn der Unternehmer gegen die gewerberechtlichen Regelungen über das Sammeln und die Entgegennahme von Dienstleistungen über das Aufsuchen von Privatpersonen oder über die Entgegennahme von Bestellung auf Waren verstoßen hat, weiters auch dann, wenn der Unternehmer oder ein mit ihm zusammenwirkender Dritter den Verbraucher im Rahmen einer Werbefahrt, einer Ausflugsfahrt oder einer ähnlichen Veranstaltung oder durch persönliches, individuelles Ansprechen auf der Straße in die vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke benötigten Räume gebracht hat.

- Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, wenn er selbst die Geschäftsverbindung angebahnt hat, wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen vorangegangen sind oder bei Verträgen, deren Leistungen sofort zu erbringen sind und diese üblicherweise vom Unternehmer außerhalb des Geschäfts geschlossen werden sowie das vereinbarte Entgelt € 25,- bzw. wenn das Unternehmen nach der Natur nicht in ständigen Geschäftsräumen betrieben wird und das Entgelt  € 50,- nicht übersteigt sowie bei Verträgen nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte Gesetz oder bei Vertragserklärungen, die der Verbraucher in körperlicher Abwesenheit des Unternehmers abgegeben hat, es sei denn, dass er dazu vom Unternehmer gedrängt worden ist.

- Die Bestimmung über den Gerichtsstand gilt nur, wenn der Kunde im Sprengel des BG. bzw. des LG. Linz bei Vertragsabschluss seinen Wohnsitz gehabt hat oder der Aufenthaltsort oder sein Beschäftigungsort dort gelegen ist.

- Im Bereich des Produkthaftungsgesetzes gilt gegenüber Konsumenten die gesetzliche Regelung.“